Beratungsfeld 05

Urheber- &
Medien-Recht

Werke sind Vermögenswerte — und zugleich ein Haftungsrisiko. Ich kläre Rechte und Lizenzen, sichere die Verwertung ab und verteidige bei Abmahnungen, Bild- und Presseangelegenheiten — damit Ihre Werke Wert schaffen statt Ärger.

/ Was ich abdecke

Tätigkeitsfelder

01

Urheberrecht & Lizenzen

Schutz von Werken, Einräumung von Nutzungsrechten, Lizenz- und Verwertungsverträge, Honorare und Buyouts — sauber und durchsetzbar.

02

Recht am eigenen Bild & Persönlichkeitsrecht

Bildnisveröffentlichung nach KUG, Einwilligungen, Prominente vs. Privatpersonen und der Schutz der Persönlichkeit im Netz.

03

Foto-, Design- & KI-Bilder

Bildrechte, Stockmaterial, KI-generierte Werke und die Frage der Schöpfungshöhe — bei eigenen wie bei fremden Inhalten.

04

Abmahnung & Rechtsdurchsetzung

Filesharing, unberechtigte Nutzung, Unterlassung und Schadensersatz — offensiv für Ihre Rechte, defensiv gegen überzogene Forderungen.

05

Presse- & Äußerungsrecht

Gegendarstellung, Verdachtsberichterstattung, Bewertungen und Schmähkritik — zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.

06

Medien- & Lizenzverträge

Agentur-, Produktions- und Influencer-Verträge, Nutzungsrechte-Buyouts und lückenlose Rechteketten für Kampagnen und Content.

/ Ihr Fall ist nicht dabei?

Vieles mehr — sprechen Sie mich an

Urheber- und Medienrecht ist weit: von Software- und Datenbankrechten über Marken und Domains bis zu Verlags-, Rundfunk- und Gaming-Recht. Schildern Sie mir Ihre Konstellation — gemeinsam klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.

Anliegen schildern
/ Typischer Konfliktfall

Wenn die Abmahnung ins Haus flattert

Ein fremdes Bild auf der Website, ein Song im Reel, ein Text aus einer fremden Quelle — und plötzlich liegt eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten im Briefkasten. Der erste Reflex, schnell zu unterschreiben oder zu ignorieren, ist dabei fast immer der falsche.

Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und binden über Jahrzehnte. Entscheidend ist, die kurze Frist zu wahren, die Berechtigung und die Höhe der Forderung zu prüfen und — wenn nötig — modifiziert zu reagieren. Wer Rechte und Lizenzen von Anfang an sauber dokumentiert, hat dabei die deutlich bessere Ausgangslage.

// Faustregel

Eine Abmahnung niemals ungeprüft unterschreiben — und niemals ignorieren. Beides kann teuer werden. Die kurze Frist nutzt man am besten für rechtlichen Rat statt für Aktionismus.

/ Leitfaden

Worauf es im Urheber- & Medienrecht ankommt

Sechs Punkte, die über Wert oder Risiko Ihrer Inhalte entscheiden — ob Sie Urheber, Verwerter oder Nutzer sind.

01

Rechtekette lückenlos halten

Wer Inhalte nutzt oder verwertet, muss die Rechte daran lückenlos nachweisen können — vom Urheber bis zum letzten Lizenznehmer. Eine Lücke in der Kette gefährdet die gesamte Verwertung.

02

Nutzungsrechte präzise fassen

Einfach oder ausschließlich? Welche Nutzungsarten, welches Gebiet, welche Dauer? Ein pauschales „alle Rechte" hält selten, was es verspricht — Präzision schützt beide Seiten.

03

Schöpfungshöhe richtig einschätzen

Nicht jedes Werk ist geschützt, nicht jede Idee schützbar. Was urheberrechtlich überhaupt erfasst ist, entscheidet über alles Weitere — und wird oft falsch eingeschätzt.

04

Recht am eigenen Bild beachten

Personen auf Fotos und Videos brauchen grundsätzlich eine Einwilligung in die Veröffentlichung. Die Ausnahmen sind eng — und im Streitfall sind Sie beweispflichtig.

05

Quellen & KI-Inhalte dokumentieren

Bei Stockmaterial und KI-generierten Inhalten zählt die saubere Dokumentation von Lizenz und Herkunft. Fehlt sie, wird aus einem genutzten Bild schnell eine teure Abmahnung.

06

Auf Abmahnungen richtig reagieren

Fristen sind kurz, vorformulierte Unterlassungserklärungen meist zu weit gefasst. Erst die Berechtigung prüfen, dann — wenn nötig — modifiziert reagieren. Nie ungeprüft unterschreiben.

/ Wie ich helfe

Vorgehen

Stufe 1

Gestaltung & Lizenzierung

Verträge und Rechteketten sauber aufsetzen: Nutzungsrechte, Honorare und Buyouts — bevor der Content live geht und nicht erst, wenn gestritten wird.

Stufe 2

Prüfung & Content-Clearing

Inhalte, Kampagnen und Verträge auf Rechte und Risiken prüfen, bevor veröffentlicht wird — von der Bildlizenz bis zur Musik im Reel.

Stufe 3

Konflikt & Durchsetzung

Bei Abmahnung, Rechtsverletzung oder Presseangelegenheit: Ansprüche konsequent durchsetzen oder abwehren — außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

/ FAQ

Häufige Fragen

01 Wie weit reichen eingeräumte Nutzungsrechte — und greift die Zweckübertragungslehre zu meinen Gunsten? +

Weiter, als oft angenommen — aber nur, soweit es vereinbart ist. Nach dem Zweckübertragungsgrundsatz (§ 31 Abs. 5 UrhG) räumt der Urheber im Zweifel nur die Rechte ein, die der Vertragszweck zwingend erfordert; pauschale „alle Rechte"-Klauseln werden eng ausgelegt. Wer umfassend verwerten will, braucht einen präzisen Rechtekatalog: einfache oder ausschließliche Nutzung, konkrete Nutzungsarten, Gebiet, Dauer und die Befugnis zur Unterlizenzierung. Für noch unbekannte Nutzungsarten gilt zusätzlich § 31a UrhG mit Schriftform und Widerrufsrecht.

02 Sind KI-generierte Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt? +

Rein maschinell erzeugte Inhalte sind mangels menschlicher Schöpfung in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt — Sie können also nur eingeschränkt Dritten die Nutzung verbieten. Zugleich richten sich Ihre Nutzungsrechte nach den AGB des KI-Anbieters, und die Frage rechtswidriger Trainingsdaten ist nicht abschließend geklärt. Hier lohnt eine Einzelfallbetrachtung.

03 Wie wird der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung berechnet? +

Nach Wahl des Verletzten auf drei Wegen (dreifache Schadensberechnung): konkret entgangener Gewinn, Herausgabe des Verletzergewinns oder — in der Praxis am häufigsten — die Lizenzanalogie, also die fiktive angemessene Lizenzgebühr. Bei Fotos dienen häufig die MFM-Empfehlungen als Orientierung; fehlt die Urheberbenennung, kommt regelmäßig ein Zuschlag hinzu. Daneben bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft sowie Erstattung der Abmahnkosten — die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

04 Brauche ich für Fotos von Personen eine Einwilligung? +

Grundsätzlich ja: Die Veröffentlichung von Bildnissen erfordert nach dem Kunsturhebergesetz die Einwilligung der abgebildeten Person (§ 22 KUG). Die Ausnahmen — etwa Personen der Zeitgeschichte oder Beiwerk — sind eng und im Zweifel von Ihnen zu beweisen. Bei Werbung gelten zusätzlich strengere Maßstäbe.

05 Wie schütze ich meine eigenen Werke am besten? +

Urheberrechtlicher Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung — eine Registrierung gibt es nicht. Entscheidend ist daher der Nachweis von Urheberschaft und Entstehungszeitpunkt, eine klare Kennzeichnung sowie saubere Verträge mit allen Beteiligten. Ergänzend können Marken- oder Designschutz sinnvoll sein.

Content, Lizenz oder Abmahnung?

Ob Lizenzvertrag, Content-Clearing oder eine Abmahnung, die schnell beantwortet werden muss — schildern Sie Ihr Anliegen, ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

// Hinweis Mandatierung

Dr. Sebastian Volk ist angestellter Rechtsanwalt der JUN Legal GmbH. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit der JUN Legal GmbH (Würzburg) zustande, nicht mit Dr. Sebastian Volk persönlich.