Account-Sperren & Wiederherstellung
Vorgehen gegen rechtswidrige Sperrungen persönlicher und geschäftlicher Profile — außergerichtlich und gerichtlich.
Wenn die Plattform zur existenziellen Frage wird: Account-Sperren, Fake-Accounts, gekaperte Profile, willkürliche Moderationsentscheidungen. Ich vertrete Creator, Agenturen und Unternehmen gegen Meta, TikTok, YouTube & Co. — schnell, strukturiert und auf das Ergebnis ausgerichtet.
In 2 Minuten prüfen: Ist Ihre Account-Sperre angreifbar? →Vorgehen gegen rechtswidrige Sperrungen persönlicher und geschäftlicher Profile — außergerichtlich und gerichtlich.
Durchsetzung gegen Identitätsdiebstahl, Fake-Profile und unbefugte Nutzung von Name, Bild oder Marke.
Schnelle rechtliche Schritte bei gekaperten Profilen, Business Managern und Werbekonten.
Auseinandersetzungen um AGB, Moderationsentscheidungen, Reichweitenbeschränkungen und Monetarisierung.
Begleitung von Content Creators, Influencern und Agenturen — von Kooperationsverträgen bis zum Krisenfall.
Bezifferung und Durchsetzung wirtschaftlicher Schäden aus Sperrungen, Account-Verlust und Plattform-Willkür.
Social-Media-Recht ist vielfältig: von Bewertungsstreit über Persönlichkeitsrecht und Shitstorm-Krisen bis zu Plattform- und Kooperationsverträgen. Schildern Sie mir Ihre Konstellation — gemeinsam klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Seit Mitte 2025 sperrt Meta in auffälliger Häufung persönliche Facebook-Konten von Personen, die Werbekonten und Business Manager ihrer Kunden betreuen — und dabei direkt als Nutzer in deren Business Managern eingetragen sind. Betroffen sind Agenturmitarbeiter, selbstständige Social-Media- und Performance-Marketing-Berater, Freelancer und externe Dienstleister.
Aus meiner Sicht spricht in vielen Fällen viel dafür, dass diese Sperrungen rechtswidrig sind: Meta verbietet die Direkteinbindung in seinen AGB gerade nicht. Hinzu kommen kartellrechtliche Schranken (§§ 19, 20 GWB), die Verletzung von Anhörungs- und Begründungspflichten, Transparenzmängel sowie Pflichten aus dem Digital Services Act.
Meta gewährt typischerweise 180 Tage für einen Einspruch. Danach droht die endgültige Löschung samt verknüpfter Daten. Bei wirtschaftlich kritischen Fällen ist der einstweilige Rechtsschutz der schnellere Weg.
In wenigen Schritten zur ersten Orientierung: Beantworten Sie ein paar Fragen und erhalten Sie eine unverbindliche Einordnung möglicher rechtlicher Ansatzpunkte. Keine Rechtsberatung — aber ein klarer erster Eindruck.
Dieser Schnell-Check dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine verbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten setzt die anwaltliche Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
Bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sollten Sie alle eigenen Optionen ausschöpfen. In einem Teil der Fälle führt der Selbsthilfe-Weg zur Entsperrung — und selbst wenn nicht, ist Ihre dokumentierte Mitwirkung später prozessual wertvoll.
Screenshots aller Sperrmeldungen, E-Mails und Systemhinweise mit Datum und Uhrzeit. Die genaue Begründung festhalten — oder dokumentieren, dass keine genannt wurde. Übersicht der betroffenen Konten und laufenden Aktivitäten.
Die meisten Plattformen räumen ein Einspruchs- oder Überprüfungsfenster ein (je nach Anbieter wenige Tage bis mehrere Monate). Frist ermitteln und den Widerspruch so früh wie möglich einreichen — danach droht oft die endgültige Löschung.
Verlangt die Plattform eine Identitätsprüfung (Ausweis, Selfie-Video o. Ä.), nur über die offiziellen Wege der Plattform einreichen — niemals über Links aus zugesandten E-Mails oder Nachrichten.
Eigene Zugänge von fremden Konten sauber trennen, Rollen und Berechtigungen überprüfen. Wo möglich über offizielle Partner- oder Agentur-Strukturen arbeiten statt mit Direkteinbindung — das senkt das Risiko von Folgesperrungen.
Pro Konto mindestens zwei voneinander unabhängige Administrator-Zugänge. Fällt einer aus, bleibt das Konto handlungsfähig — und der Betrieb ist nicht von einem einzelnen Profil abhängig.
Taggenau dokumentieren: unterbrochene Aktivitäten, nicht bedienbare Aufträge, drohende Vertragsstrafen, entgangene Umsätze. Grundlage für spätere Schadensersatzansprüche und die Streitwertbestimmung.
Qualifiziertes Schreiben mit präziser rechtlicher Darlegung, konkreter Fristsetzung und angedrohter gerichtlicher Durchsetzung — gestützt auf die kartell- und vertragsrechtliche Argumentation.
Bleibt das Schreiben ergebnislos oder drängt die Frist: einstweilige Verfügung auf Entsperrung. Gerichte haben zuletzt mehrfach zugunsten der Nutzer entschieden.
Durchsetzung konkreter Ansprüche aus entgangenen Einnahmen, Vertragsstrafen und Umstrukturierungskosten — kartell- und deliktsrechtlich substantiiert.
Ja. Sperrungen treffen alle, die mit ihrem persönlichen Profil direkt in mehreren fremden Business Managern eingetragen sind — ob angestellt, selbstständig, freiberuflich oder als Inhouse-Marketer.
Meta gewährt in der Regel 180 Tage ab Sperrung für einen Einspruch. Bei wirtschaftlich kritischen Fällen ist jedoch der einstweilige Rechtsschutz der schnellere Weg — hier zählen Tage, nicht Monate.
In vielen Konstellationen spricht viel dafür. Meta verbietet die betroffene Nutzung häufig gar nicht in den AGB; hinzu kommen kartellrechtliche Schranken (§§ 19, 20 GWB), Transparenz- und Begründungspflichten sowie Vorgaben aus dem Digital Services Act. Die Einordnung ist immer einzelfallabhängig.
Das hängt von der Konstellation ab. Eine erste Klärung des Sachverhalts ist in der Regel kostenlos. Vor jeder konkreten Beauftragung vereinbaren wir die Vergütungsstruktur transparent — stundenbasiert, nach RVG oder als Pauschale.
Bei sauberer Dokumentation der wirtschaftlichen Folgen lassen sich Ansprüche aus entgangenen Einnahmen, Vertragsstrafen und Umstrukturierungskosten regelmäßig substantiiert darlegen — je nach Fall auf kartell- und deliktsrechtlicher Grundlage.
Schildern Sie Ihren Fall — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Bei akuten Sperrungen mit laufender Frist gerne direkt telefonisch.
Dr. Sebastian Volk ist angestellter Rechtsanwalt der JUN Legal GmbH. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit der JUN Legal GmbH (Würzburg) zustande, nicht mit Dr. Sebastian Volk persönlich.