SaaS- & Cloud-Verträge
Bereitstellung, Verfügbarkeit, Datenstandort, Preismodelle, Laufzeit und Kündigung — auf beiden Seiten des Tisches.
Digitale Produkte stehen auf Verträgen wie Software auf ihrer Architektur. Ich gestalte und prüfe SaaS- und Cloud-Verträge, Softwarelizenzen, IT-Projektverträge und SLAs — damit das, was darauf gebaut wird, unter realen Bedingungen trägt.
Bereitstellung, Verfügbarkeit, Datenstandort, Preismodelle, Laufzeit und Kündigung — auf beiden Seiten des Tisches.
Nutzungsrechte, Lizenzmodelle, Audits und Nutzungsumfang — proprietär wie Open Source.
Werk- vs. Dienstvertrag, agile Projekte, Pflichten- und Lastenhefte, Change Management.
Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Wartung, Support und Vertragsstrafen.
Bugs, Performance-Defizite, verspätete Lieferung — Rechte und Pflichten bei mangelhafter Software.
NIS-2, Security-by-Design, Auftragsverarbeitung und Sicherheitsvorgaben sauber im Vertrag verankert.
IT-Recht ist breit: von Domain- und Hosting-Verträgen über Schnittstellen- und API-Nutzung bis zu Escrow, IT-Sicherheitsvorfällen und KI-Integration. Schildern Sie mir Ihre Konstellation — gemeinsam klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
IT-Projekte überschreiten regelmäßig Budget und Zeitplan, Deliverables werden bestritten, und am Ende steht die Frage: Wer trägt die Verantwortung? Die häufigsten Ursachen sind vermeidbar — unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Abnahmekriterien und kein geregeltes Change Management.
Der beste Schutz entsteht vor dem Projekt: ein Vertrag, der Leistungen präzise definiert, Mitwirkungspflichten festlegt und Risiken fair verteilt. Kommt es dennoch zum Streit, entscheidet die saubere Dokumentation des Projektverlaufs.
Was im Vertrag nicht klar geregelt ist, wird im Streitfall teuer. Die Investition in ein sauberes Vertragswerk ist fast immer günstiger als der spätere Prozess.
Sechs Punkte, die über Erfolg oder Streit eines IT-Vorhabens entscheiden — ob Sie Auftraggeber oder Anbieter sind.
Was genau ist geschuldet? Funktionsumfang, Schnittstellen, Mengengerüste und Abgrenzungen gehören eindeutig ins Pflichten- bzw. Lastenheft — die häufigste Streitquelle entsteht aus Lücken hier.
Abnahmekriterien, Testverfahren, Fristen und die Folgen einer (Teil-)Abnahme festlegen. Die Abnahme entscheidet über Vergütung, Gefahrübergang und Gewährleistungsbeginn.
Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten messbar definieren — inklusive Messmethode, Reporting und Konsequenzen bei Unterschreitung.
IT-Projekte scheitern oft an fehlender Mitwirkung des Auftraggebers. Wer stellt wann welche Zuarbeiten, Testdaten und Ansprechpartner? Klar geregelt, klar nachweisbar.
Haftungshöchstgrenzen, Gewährleistungsfristen, Mängelrechte und Verzugsfolgen fair und wirksam gestalten — AGB-fest und nicht zu Lasten der eigenen Position.
Was passiert am Vertragsende? Datenexport, Formate, Übergangsunterstützung und Löschung früh regeln — sonst droht das Lock-in beim Anbieterwechsel.
Verträge, die spätere Konflikte vermeiden: präzise Leistungsbeschreibung, faire Risikoverteilung, klare Abnahme- und SLA-Regelungen — proaktiv statt reaktiv.
Bestehende Verträge, Angebote und AGB prüfen, kritische Klauseln verhandeln, Nachträge und Change Requests rechtssicher gestalten.
Bei gescheiterten Projekten, Software-Mängeln oder Streit um Vergütung: außergerichtliche Einigung — und falls nötig gerichtliche Durchsetzung.
Das hängt davon ab, ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag, z. B. eine fertige Software) oder eine Tätigkeit (Dienstvertrag, z. B. laufende Betreuung). Die Einordnung wirkt sich erheblich auf Abnahme, Gewährleistung und Vergütung aus — sie sollte bewusst gewählt und sauber formuliert sein.
Insbesondere: messbare Verfügbarkeit (SLA), Datenstandort und Auftragsverarbeitung, Preis- und Anpassungsmechanik, Laufzeit und Kündigung sowie ein geregelter Datenexport zum Vertragsende. Fehlt eines davon, wird es im Streitfall teuer.
Das richtet sich nach Ursache und Vertragsgestaltung. Häufig liegt es an unklaren Leistungsbeschreibungen oder fehlender Mitwirkung. Eine saubere Dokumentation des Projektverlaufs und klare vertragliche Regelungen entscheiden über die Haftungsfrage.
Durch klare Abnahmeverfahren mit definierten Kriterien, wirksame Gewährleistungsklauseln, ggf. Einbehalt eines Vergütungsanteils bis zur mangelfreien Abnahme und eine belastbare Dokumentation gemeldeter Mängel.
Ja. Agile Vorgehensmodelle vertragen sich schlecht mit starren Werkverträgen. Sinnvoll ist ein Rahmen, der iterative Lieferung, flexible Priorisierung (Backlog) und ein geregeltes Change Management abbildet — ohne die Leistungspflichten zu verwässern.
Ob Vertragsgestaltung, Prüfung eines Angebots oder ein laufender Konflikt — schildern Sie Ihr Anliegen, ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Dr. Sebastian Volk ist angestellter Rechtsanwalt der JUN Legal GmbH. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit der JUN Legal GmbH (Würzburg) zustande, nicht mit Dr. Sebastian Volk persönlich.