Beratungsfeld 02

IT- &
Software-Recht

Digitale Produkte stehen auf Verträgen wie Software auf ihrer Architektur. Ich gestalte und prüfe SaaS- und Cloud-Verträge, Softwarelizenzen, IT-Projektverträge und SLAs — damit das, was darauf gebaut wird, unter realen Bedingungen trägt.

/ Was ich abdecke

Tätigkeitsfelder

01

SaaS- & Cloud-Verträge

Bereitstellung, Verfügbarkeit, Datenstandort, Preismodelle, Laufzeit und Kündigung — auf beiden Seiten des Tisches.

02

Softwarelizenzrecht

Nutzungsrechte, Lizenzmodelle, Audits und Nutzungsumfang — proprietär wie Open Source.

03

IT-Projektverträge

Werk- vs. Dienstvertrag, agile Projekte, Pflichten- und Lastenhefte, Change Management.

04

Service Level Agreements

Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Wartung, Support und Vertragsstrafen.

05

Software-Mängel & Gewährleistung

Bugs, Performance-Defizite, verspätete Lieferung — Rechte und Pflichten bei mangelhafter Software.

06

IT-Sicherheit & Compliance

NIS-2, Security-by-Design, Auftragsverarbeitung und Sicherheitsvorgaben sauber im Vertrag verankert.

/ Ihr Fall ist nicht dabei?

Vieles mehr — sprechen Sie mich an

IT-Recht ist breit: von Domain- und Hosting-Verträgen über Schnittstellen- und API-Nutzung bis zu Escrow, IT-Sicherheitsvorfällen und KI-Integration. Schildern Sie mir Ihre Konstellation — gemeinsam klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.

Anliegen schildern
/ Typischer Konfliktfall

Wenn IT-Projekte scheitern

IT-Projekte überschreiten regelmäßig Budget und Zeitplan, Deliverables werden bestritten, und am Ende steht die Frage: Wer trägt die Verantwortung? Die häufigsten Ursachen sind vermeidbar — unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Abnahmekriterien und kein geregeltes Change Management.

Der beste Schutz entsteht vor dem Projekt: ein Vertrag, der Leistungen präzise definiert, Mitwirkungspflichten festlegt und Risiken fair verteilt. Kommt es dennoch zum Streit, entscheidet die saubere Dokumentation des Projektverlaufs.

// Faustregel

Was im Vertrag nicht klar geregelt ist, wird im Streitfall teuer. Die Investition in ein sauberes Vertragswerk ist fast immer günstiger als der spätere Prozess.

/ Leitfaden

Worauf es im IT-Vertrag ankommt

Sechs Punkte, die über Erfolg oder Streit eines IT-Vorhabens entscheiden — ob Sie Auftraggeber oder Anbieter sind.

01

Präzise Leistungsbeschreibung

Was genau ist geschuldet? Funktionsumfang, Schnittstellen, Mengengerüste und Abgrenzungen gehören eindeutig ins Pflichten- bzw. Lastenheft — die häufigste Streitquelle entsteht aus Lücken hier.

02

Klare Abnahmeregelungen

Abnahmekriterien, Testverfahren, Fristen und die Folgen einer (Teil-)Abnahme festlegen. Die Abnahme entscheidet über Vergütung, Gefahrübergang und Gewährleistungsbeginn.

03

Service Level Agreements

Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten messbar definieren — inklusive Messmethode, Reporting und Konsequenzen bei Unterschreitung.

04

Mitwirkungspflichten regeln

IT-Projekte scheitern oft an fehlender Mitwirkung des Auftraggebers. Wer stellt wann welche Zuarbeiten, Testdaten und Ansprechpartner? Klar geregelt, klar nachweisbar.

05

Haftung & Gewährleistung austarieren

Haftungshöchstgrenzen, Gewährleistungsfristen, Mängelrechte und Verzugsfolgen fair und wirksam gestalten — AGB-fest und nicht zu Lasten der eigenen Position.

06

Exit & Datenmigration

Was passiert am Vertragsende? Datenexport, Formate, Übergangsunterstützung und Löschung früh regeln — sonst droht das Lock-in beim Anbieterwechsel.

/ Wie ich helfe

Vorgehen

Stufe 1

Beratung & Vertragsgestaltung

Verträge, die spätere Konflikte vermeiden: präzise Leistungsbeschreibung, faire Risikoverteilung, klare Abnahme- und SLA-Regelungen — proaktiv statt reaktiv.

Stufe 2

Prüfung & Verhandlung

Bestehende Verträge, Angebote und AGB prüfen, kritische Klauseln verhandeln, Nachträge und Change Requests rechtssicher gestalten.

Stufe 3

Konflikt & Durchsetzung

Bei gescheiterten Projekten, Software-Mängeln oder Streit um Vergütung: außergerichtliche Einigung — und falls nötig gerichtliche Durchsetzung.

/ FAQ

Häufige Fragen

01 Werkvertrag oder Dienstvertrag — was ist besser? +

Das hängt davon ab, ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag, z. B. eine fertige Software) oder eine Tätigkeit (Dienstvertrag, z. B. laufende Betreuung). Die Einordnung wirkt sich erheblich auf Abnahme, Gewährleistung und Vergütung aus — sie sollte bewusst gewählt und sauber formuliert sein.

02 Was gehört in ein gutes SaaS-Vertragswerk? +

Insbesondere: messbare Verfügbarkeit (SLA), Datenstandort und Auftragsverarbeitung, Preis- und Anpassungsmechanik, Laufzeit und Kündigung sowie ein geregelter Datenexport zum Vertragsende. Fehlt eines davon, wird es im Streitfall teuer.

03 Wer haftet, wenn ein IT-Projekt scheitert? +

Das richtet sich nach Ursache und Vertragsgestaltung. Häufig liegt es an unklaren Leistungsbeschreibungen oder fehlender Mitwirkung. Eine saubere Dokumentation des Projektverlaufs und klare vertragliche Regelungen entscheiden über die Haftungsfrage.

04 Wie sichere ich mich gegen Software-Mängel ab? +

Durch klare Abnahmeverfahren mit definierten Kriterien, wirksame Gewährleistungsklauseln, ggf. Einbehalt eines Vergütungsanteils bis zur mangelfreien Abnahme und eine belastbare Dokumentation gemeldeter Mängel.

05 Brauchen agile Projekte andere Verträge? +

Ja. Agile Vorgehensmodelle vertragen sich schlecht mit starren Werkverträgen. Sinnvoll ist ein Rahmen, der iterative Lieferung, flexible Priorisierung (Backlog) und ein geregeltes Change Management abbildet — ohne die Leistungspflichten zu verwässern.

Vertrag, Projekt oder Streitfall?

Ob Vertragsgestaltung, Prüfung eines Angebots oder ein laufender Konflikt — schildern Sie Ihr Anliegen, ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

// Hinweis Mandatierung

Dr. Sebastian Volk ist angestellter Rechtsanwalt der JUN Legal GmbH. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit der JUN Legal GmbH (Würzburg) zustande, nicht mit Dr. Sebastian Volk persönlich.